10.12.07 Menschenrechtstag
Am heutigen Tag jährt sich zum 59. Mal die Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der UN verabschiedet worden ist.Das Recht auf Nahrung, zutreffender Recht auf angemessene Ernährung genannt, ist darin als Menschenrecht in Artikel 11 des Sozialpakts völkerrechtlich verankert. Dieses Recht auf angemessene Erährung gilt als verletzt, wenn durch dauerhaften Entzug von Nahrung oder Ernährungsgrundlagen die Würde des Menschen verletzt ist. Umgekehrt ausgedrückt heißt es im Allgemeinen Kommentar Nr. 12 des Sozialausschusses der Vereinten Nationen: „Das Recht auf angemessene Nahrung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung haben.“
Angesichts der von der Welternährungsorganisation FAO geschätzten 850.000.000 Hungernden weltweit und 24.000 Hungertoten pro Tag dürfte es sich um eines der über viele Jahrzehnte hinweg am massivsten verletzten Menschenrechte handeln.
Bild: Präsident der Kommission für Menschenrechte, Eleanor Roosevelt, betrachtet die Erklärung.
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